Der Minister für Polizei und innere Angelegenheiten, Franklin Almeyda, kündigte die Durchführung eines Pilotprogramms an, bei dem es Zivilisten untersagt ist, an den Weihnachtsfeiertagen Waffen bei sich zu tragen.
Das Gesetz tritt am 1. Dezember in Kraft und gilt bis zum 1. Januar 2009. Betroffen sind auch Personen, die ihre Waffe legal bei sich führen. In diesem Fall darf man die Waffe im Handschuhfach des Fahrzeugs oder in einer Handtasche bei sich tragen, sollte aber von jeglichem Gebrauch absehen.
Wird das Gesetz nicht beachtet, droht nach dreimaligem Vergehen der Entzug der Lizenz. Sollten Waffen bei Personen gefunden werden, die diese unberechtigt besitzen, wird man ein umgehendes Gerichtsverfahren einleiten. Ausgenommen von dieser Regelung sind Polizisten und Personenschützer.